Pro Tauberbahn erhielt Abmahnung

Was ist passiert?

Durch Zufall hat der Sprecher unserer Initiative Pro Tauberbahn, Marc Müller, am 18. Februar die Pläne der Westfrankenbahn erhalten, wie die Nebenbahn Blaufelden - Gerabronn - Langenburg in Blaufelden an die Tauberbahn angeschlossen werden soll. Wenn diese Pläne so umgesetzt würden, wäre es nicht mehr möglich, das Zukunftskonzept unserer Initiative für die Tauberbahn umzusetzen. Denn das zweite Gleis von Blaufelden nach Schrozberg wäre nicht mehr möglich, weil die Trasse dafür verbaut würde.

Auf dieses Problem hat Marc Müller Entscheidungsträger, Kommunen und Abgeordnete aufmerksam gemacht. Das ist der Westfrankenbahn offenbar sauer aufgestoßen. Müller bekam prompt einen empörten Anruf vom Geschäftsführer der Westfrankenbahn, Denis Kollai.

Die Abmahnung

Am 21. Februar, drei Tage nach diesem Ereignis, wurde Marc Müller vom Rechtsanwalt der Bahn, Jan Möbus, eine gebührenpflichtige Abmahnung zugestellt. Moniert wird darin, dass Flyer unserer Initiative Pro Tauberbahn widerrechtlich in Zügen der Westfrankenbahn ausgelegt wurden. Verlangt wird von Müller eine Unterlassungserklärung und eine Abmahngebühr von 973,66 €.

Um uns auf das Problem mit den Flyern aufmerksam zu machen, hätte es keiner gebührenpflichtigen Abmahnung bedurft. Eine E-Mail hätte genügt. Uns stattdessen teuer abzumahnen halten wir für unverhältnismäßig. Wir wissen nicht, wer die Flyer ausgelegt hat und können nicht vollständig ausschließen, dass es wieder passieren wird, weil sie an verschiedenen Stellen ausliegen und mitgenommen werden können.

Wir können das natürlich nicht beweisen. Wir vermuten jedoch, dass es zwischen beiden Ereignissen einen Zusammenhang gibt. Die Abmahnung könnte ein Versuch der Westfrankenbahn sein, die Initiative Pro Tauberbahn einzuschüchtern.

Argumente statt Rechtsmittel

Einen Rechtsanwalt und ein teures Gerichtsverfahren, um sich gegen den Vorwurf zu wehren, die Flyer in den Zügen der Westfrankenbahn ausgelegt zu haben, kann sich die Initiative Pro Tauberbahn leider nicht leisten. Als kleineres Übel hat sich Marc Müller deshalb entschieden, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die Abmahngebühr zu bezahlen. Ein Schuldeingeständnis ist das jedoch nicht.

Wir bedauern außerordentlich, dass die Meinungsverschiedenheiten zwischen unserer Fahrgastinitiative Pro Tauberbahn und der Westfrankenbahn über die erforderlichen Investitionen in die Zukunft der Tauberbahn inzwischen offenbar nicht mehr mit Argumenten, sondern mit juristischen Mitteln ausgetragen werden. Wir wünschen uns eine Rückkehr zur Sachdiskussion.

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